Nahezu alle Influencer*innen sind voll steuerpflichtige Unternehmer*innen und müssen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Auge behalten, ob es einem gefällt oder nicht. Grund genug heute einmal Eure Awareness auf das Thema zu lenken. Dieser Artikel kann und will natürlich keine steuerliche Beratung sein und ist ohne Gewähr.
Warum bin ich denn Unternehmer*in?
Das ist ganz einfach, schon wenn Ihr regelmäßig als Influencer*innen tätig seid, also postet und dann noch die ABSICHT habt einen Gewinn zu erzielen, also in irgendeiner Form Werbung macht, unterstellt Euch das Finanzamt, dass Ihr ein Gewerbe betreibt und Gewinne aus diesem Gewerbe erzielt und damit steuerpflichtig seid.
Was bedeutet das nun im Weiteren für Euch?
Zunächst einmal müsst ihr bei Eurer Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Wenn das geschehen ist, müsst Ihr dem für Euch zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anzeigen bzw. eine Steuernummer beantragen. Jetzt seid Ihr offiziell Unternehmer*innen und steuerpflichtig.
Damit sind wir schon beim eigentlichen Thema unseres heutigen Beitrags: den Steuern.
Zunächst die Einkommensteuer, diese fällt auf ALLE Eure Einkünfte, also auf die Summe Eurer Einkommen aus all Euren Tätigkeiten, an. Als Einkommen wird alles gerechnet, was nach Abzug von Ausgaben usw. übrig bleibt. Grundsätzlich gilt, wenn Eure gesamten Einkünfte nicht mehr als 9406 Euro im Jahr betragen, dann müsst ihr darauf keine Einkommensteuer bezahlen. Alles was darüber liegt ist einkommensteuerpflichtig.
Was zählt denn zu den Einnahmen die zu versteuern sind?
Da sind natürlich ganz klar die direkten Zahlungen für Posts, Stories usw., dass dürfte jedem von Euch klar sein. Genauso wie die Einnahmen aus Affiliate Deals. Bis hier lauerten noch keine großen Fallen – aber genau diese finden sich bei den Barter Deals! Denn die Euch überlassenen Produkte sind zwar kostenlos für Euch, aber das Finanzamt nennt das Sachzuwendungen. Und Sachzuwendungen sind ein zu versteuerndes Einkommen. Im Klartext, die Firmen „bezahlen“ Euch in Produkten für Eure Tätigkeit und genau auf den Wert dieser Produkte möchte das Finanzamt Steuern, und zwar in harten Euro, die Ihr nicht erhalten habt. Als Grundlage für die Besteuerung wird der Marktwert der euch überlassenen Produkte genommen! Hier hilft ein gutes Management, um solche Deals von vornherein zu vermeiden, für alle ohne Management haben wir noch einen heißen Tipp.
Pro Tipp: Alles dokumentieren! Einnahmen, Warenproben (Produkte), Abrechnungen, Verträge und natürlich auch alle Ausgaben im Zusammenhang mit Eurer Influencer Tätigkeit und die Belege dazu aufbewahren.
Aber… das ist noch nicht alles an Steuern.
Wenn der Gewinn aus Eurer Influencer Tätigkeit 24.500 Euro übersteigt kommt auf Euch noch Gewerbesteuer zu. Deren Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber dennoch fällig.
Zu guter Letzt wäre da noch die Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer. Diese ist für Euch nur dann nicht relevant, wenn Ihr im Vorjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro hattet und für das laufende Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartet. In allen anderen Fällen müsst Ihr auf Euren Rechnungen und bei allen Einnahmen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dafür dürft Ihr auch bei Euren Anschaffungen die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Bitte denkt auch daran dass Steuern bezahlt werden müssen und ihr dann das Geld dafür auf dem Konto haben müsst.
Am Schluss nochmals: Dies ist keine steuerliche Beratung! Sondern soll nur eure Awareness auf das Thema Steuern lenken. Denn das Thema Steuern ist wichtig und Fehler oder Nachlässigkeiten sind keine Kavaliersdelikte und hat manche Fallen, wie zum Beispiel bei Barter Deals. Im Zweifel lohnt sich immer ein Gang zum Steuerberater.
Hier noch ein nützlicher Link für Euch: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Social_Media_Akteure/2020-07-30-FAQ-Ich-bin-Influencer.pdf