• Gewinne, Gewinne, Gewinnspiel

    Damit Gewinnspiele auf Social Media für alle zu einem Gewinn werden.

    Immer wieder haben wir hier bei t5 Content Anfragen für unsere Influnecer:innen in denen es um Gewinnspiele auf Social Media geht. Dabei ist uns aufgefallen, dass es auf Seiten der Auftraggeber häufig an der nötigen Awareness für die gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlt. Darum richtet sich unser heutiger Blogbeitrag einmal vorrangig an die Social Media Teams in Unternehmen aber natürlich auch an interessierte Influnecer:innen.

    Fangen wir einmal ganz vorne an, wo ist Euer Unternehmen „zu Hause“? Denn soweit es die EU und den Schengenraum betrifft, gilt immer das Herkunftslandprinzip. Klingt hochtrabend, aber es bedeutet nur, dass das nationale Recht des Lands gilt, in dem der Veranstalter des Gewinnspiels seinen ständigen Sitz hat.

    Ein kleiner Tipp dazu: Hier empfiehlt sich immer zur Sicherheit noch in der TN-Bedingung zu erwähnen: „Es findet *hier Land eintragen*  Recht Anwendung“.

    WER, WIE, WAS, WANN?!

    Der sich aus den rechtlichen Regelungen ergebende Grundsatz für Teilnahmebedingung ist: Die „Spielregeln“ sollen von jedem:r  Interessierten schnell gefunden und verstanden werden. Also grob gefasst:

    • WER Veranstaltet das Gewinnspiel und WER darf bzw. darf nicht teilnehmen.
    • WIE lange läuft das Gewinnspiel, WIE kann man teilnehmen, WIE wird der Gewinner ermittelt und WIE kommt der Preis zum Gewinner.
    • WAS kann man gewinnen (inkl. eventueller Zusatzkosten)
    • WANN beginnt und endet das Gewinnspiel und WANN wird der Gewinner ermittelt.

    BETTER SAFE THAN SORRY

    Bisher so weit so klar. Aber wir möchten Euch noch zusätzlich auf Punkte hinweisen, bei denen ihr Euch absichern solltet.

    In den meisten Fällen erfordern Gewinnspiele im Social Media eine Aktion in der Kommentarfunktionen. So weit so unproblematisch, aber was passiert, wenn dort jemand Dinge schreibt, die man dort nicht lesen will (Lügen, politische Aussagen, Hate, usw.) oder auch die, die gern gerne lesen würde, weil sie unser Produkt loben und übertreiben aber so nicht zulässig sind? Dann hat man ein Problem, denn gesetzlich ist man als Veranstalter des Gewinnspiels für ALLES was dort geschrieben wird (mit-)verantwortlich. Um diesem Problem zu entgehen, empfehlen wir einen Haftungsausschluss unter dem Punkt: „Verbot der missbräuchlichen Nutzung“ in die TN-Bedingungen mit aufzunehmen.

    Dann gäbe es auch noch den Super-GAU, den alle kennen und fürchten. Das Gewinnspiel läuft nicht oder nicht so, wie es geplant wurde. Dies kann aus vielen Gründen (z.B. eine Sperre, technische Probleme usw.) geschehen. Leider könnte es auch hierfür juristische Konsequenzen geben, selbst wenn der Veranstalter den Grund nicht zu verantworten hat.

    Damit Ihr da „safe“ seid, empfehlen wir, dass Ihr einen sogenannten „Änderungsvorbehalt“ mit in die TN-Bedingungen aufnehmt, der es Euch erlaubt, das ganze Gewinnspiel in seiner Gestaltung oder auch einen Teil der Bedingungen zu ändern.

    DATENSCHUTZ, DATENSCHUTZ, DATENSCHUTZ

    Damit noch nicht genug, es gibt ja auch noch die DSGVO und deren Regelungen. Diese gelten natürlich auch bei Gewinnspielen. Dabei könnt ihr eure bisher verwendeten Datenschutzhinweise nutzen. Hier ist dazu raten, die TN-Bedingungen und Datenschutzhinweise extern vorzuhalten und mit einem Link zu verknüpfen, den Ihr am besten mit „Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen“ betitelt.

    Es würde zu einer ziemlichen Unübersichtlichkeit in Euren Posts führen, wenn Ihr die TN-Bedingungen und die Datenschutzhinweise komplett mit reinpostet. Das führt nur dazu, dass die eigentliche Message, nämlich Euer Gewinnspiel untergeht. Wer liest schon „Krieg und Frieden“ bevor er/sie an Eurem Gewinnspiel teilnimmt.

    GEWINNE; GEWINNE; GEWINNER:IN

    Zu guter Letzt noch eine Besonderheit bei der Benachrichtigung der Gewinner:in

    Ihr dürft die Gewinner:innen nicht direkt per Mail benachrichtigen. Ihr müsst dafür sorgen, dass diese sich aus eigener Initiative bei Euch melden. Am besten verkündet Ihr den Accountnamen in einem Post mit dem Hinweis sich bei Euch zu melden. Wenn diese sich bei Euch daraufhin aus eigener Initiative melden, dann könnt Ihr die Einwilligung nach DSGVO als erteilt voraussetzen.

    Noch ein paar Worte zum Abschluss

    Wir hoffen wir konnten Euch einige wichtige und kritische Punkte von Gewinnspielen auf Social Media aufzeigen. Da wir Euch hier nur den groben Rahmen und einige sensible Punkte aufzeigen können, raten wir Euch zu Eurer Sicherheit bzw. im Zweifel immer einen Profi, zu Rate zu ziehen. Wenn Ihr Fragen habt oder Unterstützung bei der Umsetzung braucht, findet Ihr hier kompetente Unterstützung. Bitte bedenkt auch, dass Ihr für ein erfolgreiches Gewinnspiel zusätzliche Reichweite braucht. Hier sind Influencer – die zu eurem Brand passen – immer eine gute Wahl.