• YouTube Shorts – nur ein TikTok Klon oder …?

    Auf den ersten Blick ist YouTube Shorts tatsächlich nur ein TikTok-Klon. Dies gilt für das Format sowie die intuitive Benutzeroberfläche. Ich denke das ist für die meisten nichts Neues oder gar ein Benefit.

    Wie so oft kann und braucht man das Rad nicht neu zu erfinden, aber man kann es optimieren und es mit Zusatznutzen ausstatten.

    Für den Creator bieten sich ganz offensichtliche Vorteile, neben der intuitiven Bedienung, gibt es eine große Auswahl an nutzbarer Musik, die YouTube für die Nutzung in den Shorts anbietet und lizenziert hat. Das sind durchaus offensichtliche Vorteile aber sicher noch nicht die entscheidenden.

    Ein weiterer Vorteil im Hinblick auf die Nutzung für Creator und Community:  Man braucht keine zusätzliche App. YouTube ist auf dem Pad bzw. dem Handy bei den meisten schon vorinstalliert, reicht: Wo TikTok installiert werden muss ist YouTube schon da. Das mag auf den ersten Blick kein Vorteil sein, aber es erhöht die Anzahl der möglichen Nutzer sowie die Altersspanne und nimmt auch TikTok-Skeptiker mit.

    Wir alle wissen, TikTok ist nicht bei jedem beliebt und auch nicht überall. In einigen Ländern wird immer wieder über Sanktionen diskutiert. Mit YouTube Shorts ist man also auch hier breiter aufgestellt und im Fall der Fälle „schon da“. YouTube erreicht Menschen rund um die Welt und rund um die Uhr. (Pro Monat ca. 2,9 Milliarden originäre Zugriffe)

    DER unschlagbare Vorteil ist, man ist im Google-Universum

    YouTube für sich ist die zweitgrößte Suchmaschine der Welt und basiert auf den Algorithmen aus der Google- / Alphabet-Familie. Spezielle Algorithmen sorgen bei Shorts für eine nahezu vollständige Integration in das YouTube-Environment und Googleversum.

    Das bedeutet die Nutzer von YouTube und Google, sowie deren Interessen und Vorlieben, sind bestens bekannt und liefern ein sehr genaues Ergebnis für die relevante Zielgruppe Eurer Shorts der sie vorgeschlagen werden. Bei YT Shorts bekommen Nutzer also Content vorgeschlagen, der sich sehr genau nach deren Nutzerverhalten und Profil richtet. Dies ist natürlich für Eure Werbekunden und eure Message ein großer Vorteil gegenüber TikTok.

    Auch im Healthcare-Bereich ist das, ebenso wie die höhere Akzeptanz von YouTube bei der älteren Generation ein zusätzlicher großer Vorteil. Man hat bei #Shorts quasi TikTok nur mit der sehr großen und diversen YouTube Community.

    Was ist also unser Fazit zu YT Shorts?

    YouTube Shorts wächst und wird sicher mehr und mehr zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz bzw. in meinen Augen, eine wichtige Ergänzung zu TikTok. Von Januar bis April 2022 gab es kumuliert bereits 5,5 Milliarden Zugriffe auf Shorts. Es gibt nur einen kleinen Wehmutstropfen, es gibt keine Zusammenarbeit mit Meta.

    Eins ist sicher, YouTube Shorts wird immer beliebter werden.

  • Die Künstlersozialkasse – (k)ein Übel

    Heute möchten wir einmal das immer junge, immer freudige Thema, Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe näher betrachten. Einleitend zunächst einmal, es besteht in Deutschland Sozialversicherungspflicht! Die Künstlersozialversicherung ist eine PFLICHTVERSICHERUNG.

    Was bedeutet das jetzt für Influencer:innen?

    Nicht mehr und nicht weniger als dass jede:r Influencer:in, kranken-, pflege- und rentenversichert sein muss, und genau hier kommt jetzt die Künstlersozialkasse ins Spiel.

    Im Jahr 2020 wurde der Katalog der Berufe und Tätigkeiten, welche über die Künstlersozialkasse versichert werden, explizit auch um Influencer:innen erweitert. Was jetzt zu tun ist, ist sich selbständig bei der Künstlersozialkasse anzumelden, bzw. einen Aufnahmeantrag zu stellen. Dies kann relativ einfach über ein Onlineformular erledigt werden.

    Anhand eurer Unterlagen und Informationen wird dann geprüft, ob ihr ein Recht (Pflicht) auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse habt.

    Wird Euer Antrag positiv beschieden, was in der Regel der Fall ist, wenn die Tätigkeit als Influencer:in auf Dauer und erwerbsmäßig ausgerichtet ist. Diese Kriterien gelten als erfüllt, wenn Euer Netto-Einkommen über 3900 Euro im Jahr liegt und ihr nicht anderweitig voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt seid.

    Wie geht es jetzt weiter? Nach der Aufnahme und der Erklärung der voraussichtlichen Einnahmen für das kommende Jahr, erhaltet Ihr einen Beitragsbescheid über die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge an die Künstlersozialkasse, welche diese sammelt und an die Krankenkasse, Rentenkasse, Pflegeversicherung weiterleitet.

    Die Höhe des Beitragssatzes ist gleich dem von jedem Arbeitnehmer. Das werde ich später noch veranschaulichen.

    Diese Vorabmeldung habt ihr von nun an, jedes Jahr im Voraus, für das kommende Jahr zu machen.  Wichtig ist es bei den Angaben realistisch zu sein, also nicht nach oben oder unten zu viel abweichen. Denn die daraus berechneten Beiträge sind jeden Monat zu bezahlen und zu viel bezahlte Beiträge werden nicht mehr zurückerstattet. Es werden jedoch auch keine zu geringen Beiträge nacherhoben – AUSSER die zu erwartenden Einnahmen wurden absichtlich zu gering angegeben, also bei Vorsatz. Diesen zu widerlegen, wird sehr schwer! Darüber hinaus führt die Künstlersozialkasse auch Prüfungen durch.

    Bis jetzt haben wir ja nur von Kosten gesprochen, aber da man nun fest im Sozialsystem ist, hat man auch vollen Krankenversicherungsschutz, Anspruch auf Krankengeld, erwirbt Rentenansprüche und ist im Pflegefall ebenfalls abgesichert. Hier erkennt man klar, dass die Künstlersozialkasse eine gute und sinnvolle Einrichtung ist, denn man ist sozial abgesichert.

    Kommen wir nun zu dem Punkt, der für Euch alle von großer Bedeutung ist: Was ist tatsächlich die Grundlage für die Berechnung der Beiträge?

    Als Grundlage wird der steuerlich ermittelte Jahresüberschuss verwendet, also die Differenz zwischen allen Betriebseinnnahmen und Betriebsausgaben. Wichtig immer daran denken, dass auch Warenproben usw. aus Barter Deals zu den Einnahmen gehören, also genau wie im Steuerrecht. Der zu bezahlende Beitrag wird dann mit dem halben Beitragssatz der Sozialversicherung, analog vergleichbar wie bei Arbeitnehmern, hier jedoch auf Grundlage des Jahresüberschuss´ errechnet.

    Das gesamte Prozedere lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen:

    Wir rechnen ein Beispiel mit einem Jahresüberschuss (zu versteuerndes Einkommen) von 10.000 Euro.

    Rentenversicherungsbeitrag:
    Beitragssatz: 18,6% davon die Hälfte: 9,3%
    RV-Beitrag = (10.000/100)*9,3 = 930 Euro / Jahr oder 77,5 Euro / Monat
    Krankenversicherungsbeitrag:
    Beitragssatz: 14,6% (zzgl. eventueller zusätzlicher Beiträge der jeweiligen
    Krankenkasse) davon die Hälfte: 7,3%
    KV-Beitrag = (10.000 / 100)*7,3 = 730 Euro / Jahr oder 60,83 Euro / Monat
    Pflegeversicherungsbeitrag:
    Beitragssatz: 3,05% davon die Hälfte:
    1,525% bzw. 1,525% + 0,25% = 1,775%
    PV-Beitrag = (10.000/100)*1,775 = 177,50 Euro/Jahr oder 14,79 Euro/Monat

    Das sind dann zusammengefasst immerhin 1837,50 Euro im Jahr oder 153,13 Euro pro Monat.

    Kommen wir zu einem weiteren leidigen Thema, das sich bei vielen Aufraggebern und Vertragspartnern, wie wohl auch bei einigen Influencer:innen noch nicht ganz herumgesprochen hat: Die Künstlersozialabgabe

    Dies ist eine Abgabe, die jedes Unternehmen, das mit Influencer:innen Verträge und Kooperationen eingegangen ist, an die Künstlersozialkasse zu entrichten hat. Diese ist von jedem Unternehmen, das auf dem Gebiet der Bundesrepublik ansässig ist, an die Künstlersozialkasse abzuführen, und zwar unabhängig davon, ob der/die Influencer:in in der Künstlersozialkasse versichert ist oder nicht.

    Die Höhe der Abgabe beträgt 4,2 % der Netto-Rechnungssumme und ist für das Unternehmen auch bei Barter-Deals auf den (realistischen) Warenwert abzuführen. Die Künstlersozialabgabe darf nicht von den Influencer:innen getragen oder gefordert werden, weder durch Honorarminderung noch sonst wie. Dies ist klar im Gesetz geregelt.

    Es gibt immer wieder Unternehmen und Kooperationspartner die versuchen diese Abgabe aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen auf Influencer:innen abzuwälzen. Nochmals, dies ist gesetzlich nicht zulässig und wer so etwas fordert… dies einzuordnen bleibt jede:r selbst überlassen.

    Um derartige Diskussionen und Probleme zu vermeiden, können wir nur immer wieder ein Management bei einer guten Agentur empfehlen. Diese klärt das mit den Kooperationspartnern und zieht auch die Künstlersozialabgabe ein und führt diese ab. So gibt es für Euch keinen Stress und es bleibt mehr Zeit und Gedanken für Euren relevanten Content.

    Dieser Blog ist keine rechtliche Beratung und will es auch gar nicht sein, er will Eure Awareness auf dieses wichtige Thema lenken und Euch sensibilisieren, um Euch vor unnötigem Stress bewahren.

  • Influencer und Steuern… plötzlich kommt das Finanzamt

    Nahezu alle Influencer*innen sind voll steuerpflichtige Unternehmer*innen und müssen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Auge behalten, ob es einem gefällt oder nicht. Grund genug heute einmal Eure Awareness auf das Thema zu lenken. Dieser Artikel kann und will natürlich keine steuerliche Beratung sein und ist ohne Gewähr.

    Warum bin ich denn Unternehmer*in?

    Das ist ganz einfach, schon wenn Ihr regelmäßig als Influencer*innen tätig seid, also postet und dann noch die ABSICHT habt einen Gewinn zu erzielen, also in irgendeiner Form Werbung macht, unterstellt Euch das Finanzamt, dass Ihr ein Gewerbe betreibt und Gewinne aus diesem Gewerbe erzielt und damit steuerpflichtig seid.

    Was bedeutet das nun im Weiteren für Euch?

    Zunächst einmal müsst ihr bei Eurer Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Wenn das geschehen ist, müsst Ihr dem für Euch zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anzeigen bzw. eine Steuernummer beantragen. Jetzt seid Ihr offiziell Unternehmer*innen und steuerpflichtig.

    Damit sind wir schon beim eigentlichen Thema unseres heutigen Beitrags: den Steuern.

    Zunächst die Einkommensteuer, diese fällt auf ALLE Eure Einkünfte, also auf die Summe Eurer Einkommen aus all Euren Tätigkeiten, an. Als Einkommen wird alles gerechnet, was nach Abzug von Ausgaben usw. übrig bleibt. Grundsätzlich gilt, wenn Eure gesamten Einkünfte nicht mehr als 9406 Euro im Jahr betragen, dann müsst ihr darauf keine Einkommensteuer bezahlen. Alles was darüber liegt ist einkommensteuerpflichtig.

    Was zählt denn zu den Einnahmen die zu versteuern sind?

    Da sind natürlich ganz klar die direkten Zahlungen für Posts, Stories usw., dass dürfte jedem von Euch klar sein. Genauso wie die Einnahmen aus Affiliate Deals. Bis hier lauerten noch keine großen Fallen – aber genau diese finden sich bei den Barter Deals! Denn die Euch überlassenen Produkte sind zwar kostenlos für Euch, aber das Finanzamt nennt das Sachzuwendungen. Und Sachzuwendungen sind ein zu versteuerndes Einkommen. Im Klartext, die Firmen „bezahlen“ Euch in Produkten für Eure Tätigkeit und genau auf den Wert dieser Produkte möchte das Finanzamt Steuern, und zwar in harten Euro, die Ihr nicht erhalten habt. Als Grundlage für die Besteuerung wird der Marktwert der euch überlassenen Produkte genommen! Hier hilft ein gutes Management, um solche Deals von vornherein zu vermeiden, für alle ohne Management haben wir noch einen heißen Tipp.

    Pro Tipp:  Alles dokumentieren! Einnahmen, Warenproben (Produkte), Abrechnungen, Verträge und natürlich auch alle Ausgaben im Zusammenhang mit Eurer Influencer Tätigkeit und die Belege dazu aufbewahren.

    Aber… das ist noch nicht alles an Steuern.

    Wenn der Gewinn aus Eurer Influencer Tätigkeit 24.500 Euro übersteigt kommt auf Euch noch Gewerbesteuer zu. Deren Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber dennoch fällig.

    Zu guter Letzt wäre da noch die Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer. Diese ist für Euch nur dann nicht relevant, wenn Ihr im Vorjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro hattet und für das laufende Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartet. In allen anderen Fällen müsst Ihr auf Euren Rechnungen und bei allen Einnahmen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dafür dürft Ihr auch bei Euren Anschaffungen die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.

    Bitte denkt auch daran dass Steuern bezahlt werden müssen und ihr dann das Geld dafür auf dem Konto haben müsst.

    Am Schluss nochmals: Dies ist keine steuerliche Beratung! Sondern soll nur eure Awareness auf das Thema Steuern lenken. Denn das Thema Steuern ist wichtig und Fehler oder Nachlässigkeiten sind keine Kavaliersdelikte und hat manche Fallen, wie zum Beispiel bei Barter Deals. Im Zweifel lohnt sich immer ein Gang zum Steuerberater.

    Hier noch ein nützlicher Link für Euch: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Social_Media_Akteure/2020-07-30-FAQ-Ich-bin-Influencer.pdf

  • Brauche ich als Influencer:in ein Management?

    Zusammenarbeiten mit einem Management, mehr Sicherheit für alle Seiten

    Die Zusammenarbeit mit einem Influencer-Management bietet mehr Sicherheit für alle Seiten. Das heißt sowohl die Unternehmen, mit denen die Influencer:innen kooperieren, als auch die Influencer:innen selbst, können von einem professionellen Management profitieren.

    Von einem Management als Influencer:in betreut zu werden bietet einige Vorteile.

    Ein effektives Zeit-Management

    Oftmals fehlt es Influencer:innen an Zeit, die eingehenden Anfragen zu bearbeiten. Vieles geht unter oder wird aufgrund von Zeitmangel nicht gründlich bewertet. Mit einem Management können Influencer:innen sich ausschließlich auf die Content-Kreation konzentrieren und verlieren keine Zeit mit administrativen Tätigkeiten.

    Ein umfassendes Know-How

    Passt das Produkt oder die Marke wirklich zu meinem Content? Ist das Unternehmen seriös oder könnte eine Zusammenarbeit eventuell meinem Image schaden? Diese Fragen lassen sich oftmals für Influencer:innen schwer beantworten. Daher ist es wichtig einen professionellen Partner an der Seite zu haben, der die Anfragen gründlich bewertet. Zudem gibt es einige rechtliche Vorgaben im Rahmen des Influencer Marketings zu beachten, auf die ein seriöses Management achtet und einhält. Dazu gehört z.B. die werbliche Kennzeichnung der Beiträge, wie auch die Abgaben an die Künstlersozialversicherung.

    Bestmögliche Honorare

    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es vielen Influencer:innen schwerfällt, ihren Marktwert richtig einzuschätzen. Ein Management ist einfach geschult im Verhandeln und erzielt in der Regel, trotz Managementgebühr, für die Influencer:innen höhere Honorare.

    Ein nachhaltiges Wachstum

    Ein gutes Management beschäftigt sich auch mit der strategischen Entwicklung der Influencer:innen und geht gezielt Kooperationen ein, die das Wachstum fördern und die Reichweite erhöhen helfen. Dies wiederum führt zu einem Anstieg des Marktwertes, was ebenso natürlich auch zu höheren Honoraren führt.

    Abgestimmte und bessere Kooperationen

    Management Agenturen sind gut vernetzt und haben direkte Kontakte über die Jahre aufgebaut, über die auch langfristige Kooperationen gebucht werden können. Influencer:innen sollten darauf achten, dass die thematische Ausrichtung des Managements auch zu der eigenen passt, um auf Kontakte aus der passenden Branche zurückgreifen zu können.

    Gerne kannst du uns unverbindlich kontaktieren und dich zu den Möglichkeiten des Influencer Managements bei uns informieren. Unabhängig davon, ob du nur an einer einmaligen Beratung interessiert bist, bei deinen Anfragen Unterstützung benötigst oder dir ein All-Inclusive Management vorschwebt – wir finden für jeden die passende Lösung. https://www.t5content.de/management/