• Praxistipp, der brennend interessiert: Werbekennzeichnung auf Instagram!

    Die Werbezentrale hat kürzlich einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram veröffentlich.

    Hier wird ausführlich beantwortet, wie man das Influencer Marketing auf Instagram transparent gestaltet.

    Leider gibt es noch nicht genügend Rechtsprechung zur Werbekennzeichnung auf Instagram. Für die Empfehlung wurden also ähnliche, bisher bekannte Sachverhalte und Rechtsprechungen zur Kennzeichnung auf Instagram herangezogen.

    Dies haben wir als Anlass genommen, um Licht ins Dunkel zu bringen und wichtige, häufig gestellte Fragen bezüglich der Werbekennzeichnung auf Instagram zu klären.

    Hier nun einige wichtige Auszüge. Bitte zögert aber nicht, euch ein paar Minuten Zeit zu nehmen und den ganzen Leitfaden durchzugehen.

    Unsicherheiten und Pflichten

    Warum gibt es überhaupt Unsicherheiten?

    Bislang gibt es schlichtweg nicht genügend Rechtsprechung zur Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing auf sozialen Plattformen wie Instagram.

    Wozu und warum gibt es die Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht überhaupt?

    Heutzutage begegnet man der Werbung nicht mehr nur offline, sondern auch online. Dem Betrachter von Werbung soll vor allem der kommerzielle Zweck bewusst sein, um Werbung mit Vorsicht, Distanz, aber auch Skepsis zu begegnen. Deshalb muss der Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um Werbung handelt, also ein kommerzieller Zweck mit einem Posting verfolgt wird.

    Ist jedes Produkt-Posting gleichzeitig Werbung?

    Juristen verstehen unter „Werbung” vor allem geschäftliche Äußerungen, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren zu steigern.

    Bei folgenden Postings handelt es sich folglich um keine Werbung:

    • alltägliche Beiträge des Influencers (zu seiner Person, Information/Meinungsbildung der Follower, neutrale oder kritische journalistisch-redaktionelle Beiträge zu einem Produkt ohne Zahlung des Unternehmens)
    • Beiträge über persönliche Produkt-Vorlieben des Influencers, bei denen objektiv betrachtet kein kommerzieller Zweck anzunehmen ist

    Dabei ist es nicht selten, dass Postings in einem Graubereich zwischen Information und Werbung fallen. Vor allem beim Taggen oder Markieren von Unternehmen ist dies der Fall. Oft weist dies bereits schon auf eine Handlung mit kommerziellem Hintergedanken hin.

    Und wie kennzeichne ich meine Werblichen Inhalte auf Instagram nun korrekt?

    Werbung bzw. kommerzielle Kommunikation muss in Abgrenzung zu sonstigen Beiträgen klar erkennbar, oder gekennzeichnet sein.

    Am besten ist es, ihr stellt euch folgende zwei Fragen:

    • Ist die Platzierung deutlich und hebt sich vom Rest in irgendeiner Art und Weise ab und ist die wörtliche Bezeichnung klar?
    • Kann ein Durchschnittsnutzer ohne Zweifel meinem Posting entnehmen, dass es sich hier um Werbung/einen kommerziellen Zweck handelt?

    Wenn ich kennzeichnen muss, an welcher Stelle sollte dann diese Werbliche Kennzeichnung nun eigentlich platziert werden?

    Wichtig ist, dass der Werbehinweis unmittelbar am Anfang eines Beitrages platziert ist. Hier wird er am ehesten wahrgenommen und hebt sich vom Rest deutlich ab. Werbung muss auf den ersten Blick zweifelsfrei erkennbar sein. Damit reicht es beispielsweise auch nicht, den Hinweis nach dem klicken „mehr“ zu platzieren.

    Ist die Kennzeichnung mit englischen Begriffen und Hashtags eigentlich unzulässig?

    Ja. Am Besten ist, ihr verwendet die Begriffe „Anzeige“ oder „Werbung“, von Bezeichnungen wie ad oder sponsored raten wir euch definitiv ab. Unproblematisch ist es auch, einen Hashtag vor „Werbung“ oder „Anzeige“ zu setzen. Jedoch muss beachtet werden, dass dieser Hahstag in einer Wolke anderer Hashtags nicht untergeht. Wie oben bereits erklärt, muss der Hashtag dann bereits zu Beginn des Textes gesetzt sein. Ohne Hashtag kann aber bspw. auch mit *Werbung oder [Werbung] gekennzeichnet werden. Egal wie, auf der sicheren Seite seid immer dann, wenn sich die Angabe vom anderen textlichen Teil abhebt.

    Instagram Stories

    Wie sieht es bei der Kennzeichnung bei Instagram Storys eigentlich aus?

    Beim Einsatz von Instagram Stories gilt gleiches wie für sonstige Instagram Postings: Auch in den Stories, sei es durch das Hinzufügen von Bildern oder auch kurzer Videos, ist Wettbewerbsrecht zu beachten.

    Die Tatsache, dass die Stories nach 24 Stunden nicht mehr abrufbar sind bzw. „verschwinden“, ändert nichts an der Gefahr für den Influencer, oder das beauftragende Unternehmen: Ein dokumentierter Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann auch bis zu 6 Monate später noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    (vgl. Verjährungsfrist aus § 11 Abs. 1 UWG;)

    Deshalb ist es wichtig, auch in den Stories mit einem deutlichen, unmissverständlichen Hinweis zu kennzeichnen. Dieser sollte sich, unserer Auffassung nach, auch graphisch abheben, darf nicht kontrastlos gegenüber den übrigen Inhalten verschwinden oder z.B. durch den Profilnamen abgedeckt werden.

    Eine weitere Besonderheit der Stories besteht darin, dass man variable Schriftgrößen im Text verwenden kann. Für die Kennzeichnung hat das zu Folge, dass man eine mindestens gleichgroße Schriftgröße wie für den übrigen Text verwenden sollte.

    Ein Blick in die Zukunft…

    … verrät uns, dass wir bald das lästige kennzeichnen und die damit verbundene Unklarheiten hinter uns lassen können.

    Instagram kündigte Mitte Juni 2017 eine neue Funktion an, die es möglich macht, werbliche Beiträge bereits unmittelbar unter dem Nutzernamen und vor dem eigentlichen Bild mit dem Hinweis „paid partnership with“ zu kennzeichnen. Laut Instagram ist dies, Stand heute, erst für eine „kleine Zahl an Inhalteanbietern und Unternehmen“ aktiv, soll allerdings in den kommenden Monaten für alle Interessierten zur Verfügung stehen.
    Für den deutschen Nutzer steht dann „Bezahlte Partnerschaft mit“.

    Wie hier bei Veronika Heilbrunner schon jetzt zu sehen ist.

     

     

    Diese plattformeigene Einstellungsmöglichkeit würde mehr Transparenz in das Influencer Marketing auf Instagram bringen. Die Vereinheitlichung schützt auch vor eventuell falscher Kennzeichnung etc., denn eine derart klare Platzierung an prominenter Stelle kann eine kommerzielle Kommunikation auf den ersten Blick sichtbar werden lassen.

    Bis dahin, bleibt uns nur das Warten und Kennzeichnen mit bestem Wissen und Gewissen!

    Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, wir möchten euch nur einen ersten Input liefern, worauf bei Werbung auf YouTube zu achten ist. Der Beitrag bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlilchung gültigen Regeln.

    Auch interessant:

    —> Kennzeichnung von Werbung auf YT 

  • Werbung auf dem Blog – negative Einflüsse fürs Ranking?

    Heute möchten wir Euch zum Thema gekennzeichneter Beiträge auf eurem Blog und mögliche Auswirkungen auf euer Google Ranking informieren. Wie ihr wisst ist es in jeder Zusammenarbeit mit t5 content Pflicht alle Beiträge als Werbung zu kennzeichenen, mehr dazu findet ihr auch hier. Dazu empfiehlt es sich auch noch einmal den Praxistipp zum Thema Kennzeichnung von Links mit „rel=nofollow“ zu lesen. Dies ist auch in diesem Beitrag ein ganz ein wesentlicher Punkt. Für alle die nicht ganz sicher sind führen wir das Thema noch einmal ein wenig ausführlicher aus und bringen auch einzelne Beispiele was „ok“ ist und was nicht.

    Ganz generell steht in den englisch sprachigen Google Webmaster guidelines dazu folgendes: „Make a reasonable effort to ensure that advertisement links on your pages do not affect search engine rankings. For example, use robots.txt or rel=“nofollow“ to prevent advertisement links from being followed by a crawler.“

    Im Wesentlichen sagt google also: Du kannst soviel Werbung auf deinem Blog schalten wie Du magst, es darf nur keine Auswirkung auf dein Ranking haben, also im Wesentlichen den googlebot zu unzulässigen Schlussfolgerungen verleiten. Google geht davon aus, dass jeder Webmaster selbst unterscheiden kann, den Unterschied zwischen „schlechten“ und „guten“ Links kennt. Wer nun nicht ganz sicher ist, kann entwederein kostenloses Google Guideline Analysetool verwenden und die eigene Seite analysieren lassen oder folgende Beispiele auf Übereinstimmungen prüfen.

    Die häufigsten Fragen und Szenarios haben wir versucht hier abzubilden – solltet Ihr darüber hinaus häufige Fälle kennen, ergänzen wir diese gerne.

    BeispielFragen rund um Werbungsnetzwerke

    Generell gilt. Blendet Ihr Werbung ein die von einem Suchmaschinen Netzwerk kommt, seit ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der sicheren Seite.

    Frage: Ich nutze Google Adsense, ist das ok?

    Ja, Google Adsense hat keinen Einfluß auf das Ranking deiner Seite. Wenn Du ausschließlich Google Adsense Anzeigen nutzt musst Du nur dem vorgegebenen Ablauf folgen und keine weiteren Änderungen am Code vornehmen.

    Frage: Ich nutze doubleclick, ist das ok?

    Ja, doubleclick hat keinen Einfluß auf das Ranking deiner Seite. Wenn Du ausschließlich doubleclick Anzeigen nutzt musst Du nur dem vorgegebenen Ablauf folgen und keine weiteren Änderungen am Code vornehmen.

    Frage: Ich nutze Bing / Yahoo, ist das ok?

    Ja, Bing / Yahoo hat keinen Einfluß auf das Ranking deiner Seite. Wenn Du ausschließlich Bing / Yahoo Anzeigen nutzt musst Du nur dem vorgegebenen Ablauf folgen und keine weiteren Änderungen am Code vornehmen.

    BeispielFragen rund um sonstige Werbemöglichkeiten

    Frage: Ich binde Anzeigen von einer Firma direkt auf meiner Web Seite/ Blog ein, ist das ok?

    In diesem Fall musst Du die Links als „rel=nofollow“ kennzeichnen. Die 2. etwas kompliziertere Methodik ist, dass die Links über einen geblockten Folder in der robots.txt geleitet werden, auch das ist dann i.O.

    Frage: Ein Kunde hat mich per eMail angesprochen und bietet mir an, jeden Monat mir etwas zu bezahlen wenn ich ich einen Link auf seine Web Seite setze. Ist das ok?

    Das ist nur dann für Google ok wenn der angezeigte Link keinen Einfluß auf das Google Ranking hat. D.h. der Link muss als „rel=nofollow“ gekennzeichnet sein oder über einen in der robots.txt geblockten redirect gehen.

    Frage: Ich nutzt Affliate Anzeigen / Werbung oder Linke auf meiner Web Seite/ Blog, ist das ok?

    Affliate Anzeigen/ Werbung sind Werbung und dürfen daher keinen Einfluss auf das Ranking haben. Das bedeutet das alle diese Links als „rel=nofollow“ gekennzeichnet oder über einen in der robots.txt geblockten redirect gehen müssen.

    Frage: ich kaufe oder verkaufe Platz für Pressemitteilungen auf meiner Seite, ist das ok?

    Wenn Du dafür Geld oder eine andere Gegenleistung erhälst, ist es Werbung. Das bedeutet das alle diese Links als „rel=nofollow“ gekennzeichnet oder über einen in der robots.txt geblockten redirect gehen müssen.

    Warum muss ich das eigenlich machen?

    Ganz einfach: wenn sich nicht daran gehalten wird hat das ganze einen negativen Einfluss auf dein Ranking bei Google. Und das hat unweigerlich Einfluss auf den Erfolg deiner Web Seite/ deines Blogs. Hintergrund hierfür ist der immer noch vorhandene Glauben dass es viele Links sich positiv auf das Ranking der eigenen Web Seite auswirken. Im Prinzip ist das auch richtig. Allerdings ist die Gewichtung des Faktor eingehende Links stark rückläufig auf der einen Seite. Und zum Zweiten werden die Suchmaschinen immer besser in der Identifizierung von Link Farmen.

    Dieser Ansatz kann auch kurzfristig funktionieren, aber wird nicht von Dauer erfolgreich sein. Und abgestraft wird nicht nur die Link-empfangende Seite sondern auch der Verlinker. Sofern sich Google getäuscht fühlt.

  • KENNZEICHNUNG VON WERBUNG AUF YOUTUBE

    Neben Facebook, Instagram und Co. ist Youtube mit über einer Milliarde Nutzer eine der wichtigsten Plattformen für digitales Influencer-Marketing – wenn nicht sogar DIE wichtigste. Hier werden nämlich täglich Inhalte mit einer Gesamtdauer von mehreren hundert Millionen Stunden wiedergegeben und Views in Milliardenhöhe generiert. Falls ihr selber keinen Kanal habt, kennt Ihr sicherlich jemanden der einen YouTube Kanal aufbaut.

    TUTORIALS AUF YOUTUBE – IST DAS WERBUNG?

    Ein beliebtes Videoformat auf YouTube sind Tutorials, die es wohl für Leistungen und Produkte aller Art zu geben scheint. Genauso wie ein Blogbeitrag, können diese Videos Werbung darstellen. Daher müssen sie laut §58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrag entsprechend gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund hat die Landesmedienanstalt hierzu im Jahr 2015 einen Leitfaden entwickelt. Dieser Leitfaden hilft YouTubern dabei, dies regelkonform zu tun. Die wichtigsten Punkte möchten wir heute nochmal für dich zusammenfassen.

    „Darf ich das? wie darf ich das?“

    YouTuber verdienen teilweise einen Haufen Geld mit ihren Postings, weshalb ihnen eine beständiges Publikum wichtig ist. Um dieses nicht mit Werbung zu vergraulen, verzichten viele auf eine transparente Kennzeichnung. Allerdings oftmals ohne sich im Klaren darüber zu sein, dass sie dafür bestraft werden könnten. Um also einem Bußgeld wegen Schleichwerbung zu entgehen, ist es wichtig zu wissen, was überhaupt alles wie gekennzeichnet werden muss. Der Leitfaden deckt  das Thema umfassend ab und kann hier heruntergeladen werden.

    Entscheidend zu wissen ist, dass eine Kennzeichnung nicht notwendig ist, sofern ein Produkt aus eigener Tasche bezahlt wurde und mit der eigenen, neutralen Meinung vorgestellt wird. Den Kauf sollte man im besten Fall auch noch im Nachhinein nachweisen können, deshalb ist es empfehlenswert, den Rechnungsbeleg nach dem Kauf eine Weile aufzubewahren.

    Handelt es sich allerdings um ein sponsored product, das im Auftrag eines Unternehmens bewusst positiv vorgestellt wird, ist eine offensichtliche Kennzeichnung in jedem Fall Pflicht. Dies gilt auch für Dienstleistungen, wie beispielsweise Flüge und Hotels. Um zu verdeutlichen, dass es sich um Werbung handelt, gibt es zwei Varianten.

    Kennzeichnung des product placements

    Variante A: Hier handelt es sich um eine simple Einblendung des Wortes „Werbung“ – und zwar jedes Mal, wenn das Produkt dargestellt wird. Alternativ kann man am Anfang des Videos mündlich (und schriftlich) darauf hinweisen, dass dieses Produkt von einem Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Geht es bei deinem Video ausschließlich um das Produkt, sollte durchgehend der Begriff „Dauerwerbung“ oder „Werbevideo“ eingeblendet werden.

    Variante B: Um einer Kennzeichnung zu entgehen, kann man das Video so gestalten, dass es hauptsächlich aus redaktionellen Inhalten – also Erzählungen – besteht. Das Produkt ist dann nicht mehr der Hauptinhalt, sondern wird in die Geschichten eingebettet. Hier ist allerdings der Wert der Ware maßgeblich. Dies ist ohne Kennzeichnung nur möglich, wenn das Produkt bzw. die Gegenleistung weniger als 1.000€ wert ist.

    Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, wir möchten euch nur einen ersten Input liefern, worauf bei Werbung auf YouTube zu achten ist. Der Beitrag bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlilchung gültigen Regeln.