• KENNZEICHNUNG VON WERBUNG AUF YOUTUBE

    Neben Facebook, Instagram und Co. ist Youtube mit über einer Milliarde Nutzer eine der wichtigsten Plattformen für digitales Influencer-Marketing – wenn nicht sogar DIE wichtigste. Hier werden nämlich täglich Inhalte mit einer Gesamtdauer von mehreren hundert Millionen Stunden wiedergegeben und Views in Milliardenhöhe generiert. Falls ihr selber keinen Kanal habt, kennt Ihr sicherlich jemanden der einen YouTube Kanal aufbaut.

    TUTORIALS AUF YOUTUBE – IST DAS WERBUNG?

    Ein beliebtes Videoformat auf YouTube sind Tutorials, die es wohl für Leistungen und Produkte aller Art zu geben scheint. Genauso wie ein Blogbeitrag, können diese Videos Werbung darstellen. Daher müssen sie laut §58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrag entsprechend gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund hat die Landesmedienanstalt hierzu im Jahr 2015 einen Leitfaden entwickelt. Dieser Leitfaden hilft YouTubern dabei, dies regelkonform zu tun. Die wichtigsten Punkte möchten wir heute nochmal für dich zusammenfassen.

    „Darf ich das? wie darf ich das?“

    YouTuber verdienen teilweise einen Haufen Geld mit ihren Postings, weshalb ihnen eine beständiges Publikum wichtig ist. Um dieses nicht mit Werbung zu vergraulen, verzichten viele auf eine transparente Kennzeichnung. Allerdings oftmals ohne sich im Klaren darüber zu sein, dass sie dafür bestraft werden könnten. Um also einem Bußgeld wegen Schleichwerbung zu entgehen, ist es wichtig zu wissen, was überhaupt alles wie gekennzeichnet werden muss. Der Leitfaden deckt  das Thema umfassend ab und kann hier heruntergeladen werden.

    Entscheidend zu wissen ist, dass eine Kennzeichnung nicht notwendig ist, sofern ein Produkt aus eigener Tasche bezahlt wurde und mit der eigenen, neutralen Meinung vorgestellt wird. Den Kauf sollte man im besten Fall auch noch im Nachhinein nachweisen können, deshalb ist es empfehlenswert, den Rechnungsbeleg nach dem Kauf eine Weile aufzubewahren.

    Handelt es sich allerdings um ein sponsored product, das im Auftrag eines Unternehmens bewusst positiv vorgestellt wird, ist eine offensichtliche Kennzeichnung in jedem Fall Pflicht. Dies gilt auch für Dienstleistungen, wie beispielsweise Flüge und Hotels. Um zu verdeutlichen, dass es sich um Werbung handelt, gibt es zwei Varianten.

    Kennzeichnung des product placements

    Variante A: Hier handelt es sich um eine simple Einblendung des Wortes „Werbung“ – und zwar jedes Mal, wenn das Produkt dargestellt wird. Alternativ kann man am Anfang des Videos mündlich (und schriftlich) darauf hinweisen, dass dieses Produkt von einem Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Geht es bei deinem Video ausschließlich um das Produkt, sollte durchgehend der Begriff „Dauerwerbung“ oder „Werbevideo“ eingeblendet werden.

    Variante B: Um einer Kennzeichnung zu entgehen, kann man das Video so gestalten, dass es hauptsächlich aus redaktionellen Inhalten – also Erzählungen – besteht. Das Produkt ist dann nicht mehr der Hauptinhalt, sondern wird in die Geschichten eingebettet. Hier ist allerdings der Wert der Ware maßgeblich. Dies ist ohne Kennzeichnung nur möglich, wenn das Produkt bzw. die Gegenleistung weniger als 1.000€ wert ist.

    Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, wir möchten euch nur einen ersten Input liefern, worauf bei Werbung auf YouTube zu achten ist. Der Beitrag bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlilchung gültigen Regeln.