• Praxistipp, der brennend interessiert: Werbekennzeichnung auf Instagram!

    Die Werbezentrale hat kürzlich einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram veröffentlich.

    Hier wird ausführlich beantwortet, wie man das Influencer Marketing auf Instagram transparent gestaltet.

    Leider gibt es noch nicht genügend Rechtsprechung zur Werbekennzeichnung auf Instagram. Für die Empfehlung wurden also ähnliche, bisher bekannte Sachverhalte und Rechtsprechungen zur Kennzeichnung auf Instagram herangezogen.

    Dies haben wir als Anlass genommen, um Licht ins Dunkel zu bringen und wichtige, häufig gestellte Fragen bezüglich der Werbekennzeichnung auf Instagram zu klären.

    Hier nun einige wichtige Auszüge. Bitte zögert aber nicht, euch ein paar Minuten Zeit zu nehmen und den ganzen Leitfaden durchzugehen.

    Unsicherheiten und Pflichten

    Warum gibt es überhaupt Unsicherheiten?

    Bislang gibt es schlichtweg nicht genügend Rechtsprechung zur Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing auf sozialen Plattformen wie Instagram.

    Wozu und warum gibt es die Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht überhaupt?

    Heutzutage begegnet man der Werbung nicht mehr nur offline, sondern auch online. Dem Betrachter von Werbung soll vor allem der kommerzielle Zweck bewusst sein, um Werbung mit Vorsicht, Distanz, aber auch Skepsis zu begegnen. Deshalb muss der Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob es sich um Werbung handelt, also ein kommerzieller Zweck mit einem Posting verfolgt wird.

    Ist jedes Produkt-Posting gleichzeitig Werbung?

    Juristen verstehen unter „Werbung” vor allem geschäftliche Äußerungen, die das Ziel verfolgen, den Absatz von Waren zu steigern.

    Bei folgenden Postings handelt es sich folglich um keine Werbung:

    • alltägliche Beiträge des Influencers (zu seiner Person, Information/Meinungsbildung der Follower, neutrale oder kritische journalistisch-redaktionelle Beiträge zu einem Produkt ohne Zahlung des Unternehmens)
    • Beiträge über persönliche Produkt-Vorlieben des Influencers, bei denen objektiv betrachtet kein kommerzieller Zweck anzunehmen ist

    Dabei ist es nicht selten, dass Postings in einem Graubereich zwischen Information und Werbung fallen. Vor allem beim Taggen oder Markieren von Unternehmen ist dies der Fall. Oft weist dies bereits schon auf eine Handlung mit kommerziellem Hintergedanken hin.

    Und wie kennzeichne ich meine Werblichen Inhalte auf Instagram nun korrekt?

    Werbung bzw. kommerzielle Kommunikation muss in Abgrenzung zu sonstigen Beiträgen klar erkennbar, oder gekennzeichnet sein.

    Am besten ist es, ihr stellt euch folgende zwei Fragen:

    • Ist die Platzierung deutlich und hebt sich vom Rest in irgendeiner Art und Weise ab und ist die wörtliche Bezeichnung klar?
    • Kann ein Durchschnittsnutzer ohne Zweifel meinem Posting entnehmen, dass es sich hier um Werbung/einen kommerziellen Zweck handelt?

    Wenn ich kennzeichnen muss, an welcher Stelle sollte dann diese Werbliche Kennzeichnung nun eigentlich platziert werden?

    Wichtig ist, dass der Werbehinweis unmittelbar am Anfang eines Beitrages platziert ist. Hier wird er am ehesten wahrgenommen und hebt sich vom Rest deutlich ab. Werbung muss auf den ersten Blick zweifelsfrei erkennbar sein. Damit reicht es beispielsweise auch nicht, den Hinweis nach dem klicken „mehr“ zu platzieren.

    Ist die Kennzeichnung mit englischen Begriffen und Hashtags eigentlich unzulässig?

    Ja. Am Besten ist, ihr verwendet die Begriffe „Anzeige“ oder „Werbung“, von Bezeichnungen wie ad oder sponsored raten wir euch definitiv ab. Unproblematisch ist es auch, einen Hashtag vor „Werbung“ oder „Anzeige“ zu setzen. Jedoch muss beachtet werden, dass dieser Hahstag in einer Wolke anderer Hashtags nicht untergeht. Wie oben bereits erklärt, muss der Hashtag dann bereits zu Beginn des Textes gesetzt sein. Ohne Hashtag kann aber bspw. auch mit *Werbung oder [Werbung] gekennzeichnet werden. Egal wie, auf der sicheren Seite seid immer dann, wenn sich die Angabe vom anderen textlichen Teil abhebt.

    Instagram Stories

    Wie sieht es bei der Kennzeichnung bei Instagram Storys eigentlich aus?

    Beim Einsatz von Instagram Stories gilt gleiches wie für sonstige Instagram Postings: Auch in den Stories, sei es durch das Hinzufügen von Bildern oder auch kurzer Videos, ist Wettbewerbsrecht zu beachten.

    Die Tatsache, dass die Stories nach 24 Stunden nicht mehr abrufbar sind bzw. „verschwinden“, ändert nichts an der Gefahr für den Influencer, oder das beauftragende Unternehmen: Ein dokumentierter Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann auch bis zu 6 Monate später noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    (vgl. Verjährungsfrist aus § 11 Abs. 1 UWG;)

    Deshalb ist es wichtig, auch in den Stories mit einem deutlichen, unmissverständlichen Hinweis zu kennzeichnen. Dieser sollte sich, unserer Auffassung nach, auch graphisch abheben, darf nicht kontrastlos gegenüber den übrigen Inhalten verschwinden oder z.B. durch den Profilnamen abgedeckt werden.

    Eine weitere Besonderheit der Stories besteht darin, dass man variable Schriftgrößen im Text verwenden kann. Für die Kennzeichnung hat das zu Folge, dass man eine mindestens gleichgroße Schriftgröße wie für den übrigen Text verwenden sollte.

    Ein Blick in die Zukunft…

    … verrät uns, dass wir bald das lästige kennzeichnen und die damit verbundene Unklarheiten hinter uns lassen können.

    Instagram kündigte Mitte Juni 2017 eine neue Funktion an, die es möglich macht, werbliche Beiträge bereits unmittelbar unter dem Nutzernamen und vor dem eigentlichen Bild mit dem Hinweis „paid partnership with“ zu kennzeichnen. Laut Instagram ist dies, Stand heute, erst für eine „kleine Zahl an Inhalteanbietern und Unternehmen“ aktiv, soll allerdings in den kommenden Monaten für alle Interessierten zur Verfügung stehen.
    Für den deutschen Nutzer steht dann „Bezahlte Partnerschaft mit“.

    Wie hier bei Veronika Heilbrunner schon jetzt zu sehen ist.

     

     

    Diese plattformeigene Einstellungsmöglichkeit würde mehr Transparenz in das Influencer Marketing auf Instagram bringen. Die Vereinheitlichung schützt auch vor eventuell falscher Kennzeichnung etc., denn eine derart klare Platzierung an prominenter Stelle kann eine kommerzielle Kommunikation auf den ersten Blick sichtbar werden lassen.

    Bis dahin, bleibt uns nur das Warten und Kennzeichnen mit bestem Wissen und Gewissen!

    Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, wir möchten euch nur einen ersten Input liefern, worauf bei Werbung auf YouTube zu achten ist. Der Beitrag bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlilchung gültigen Regeln.

    Auch interessant:

    —> Kennzeichnung von Werbung auf YT 

  • Praxistipp: Kennzeichnung von Sponsored Posts – Was bedeutet eigentlich die von t5 content geforderte Linkkennzeichnung „rel=nofollow“?

    Jeder unserer Aufträge verlangt die Kennzeichnung der Beiträge, völlig egal ob es sich dabei um einen Blogpost oder ein Video handelt. Die Hintergründe sind dabei vielfältig und wir wissen auch, dass immer wieder Fragen aufkommen warum das so ist. Heute möchten wir, in Ergänzung zu unseren bisherigen Posts, zu diesem Thema noch einmal etwas tiefer in die Bedeutung von der immer für Links in Beiträgen geforderten Kennzeichnung „rel=nofollow“ und die Bedeutung eingehen.

    Was bedeutet eigentlich rel=nofollow?
    • Einen Link auf rel=nofollow zu setzen, bedeutet das eine Suchmaschine dem Link nicht folgen soll
    • Es zeigt auf, dass der Link keine zu verfolgende Beziehung mit der Zielseite hat, z.B. im Sinn das der Content von 3. stammt oder Werbung beinhaltet
    • Die Bezeichnung wird auch bei kommerziellen, sponsored posts verwendet – hierzu besteht in Deutschland sogar eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht
    • rel (von Relationship) bezeichnet dabei die Beziehung zur Zielseite

    Einfach beispielhafte Verwendung im html code:

    <a href=“Beispiel.de“ rel=“nofollow“>link text</a>

    Das Beispiel bedeutet folgendes:

    • Hier ist ein Link zur Webseite Beispiel.de
    • Wenn du eine Suchmaschine bist, bewerte den Link nicht hinsichtlich meiner Linkpopularität, da ich nicht der Urheber der Zielseite bin.
    Wo wird der Code eingesetzt?

    Da rel=nofollow eine linkspezifische Anweisung ist, steht die Anweisung im HTML Code des jeweiligen Link.

    Vor der Einführung des Attributs rel=nofollow, konnten nur generisch alle Links einer Webseite als follow oder nofollow gekennzeichnet werden. Mit rel=nofollow kann jeder einzelne Link einer Webseite gekennzeichnet werden.

    Ziel der Verwendung

    Der Hauptgrund für die Verwendung der Kennzeichnung von Links als rel=nofollow ist der Versuch das SPAM Aufkommen zu kontrollieren und bezahlte Links zu kennzeichnen.

    • 2004: Suchmaschienen führen das Attribut zur SPAM Kennzeichnung ein
    • 2005: Empfehlung von Google bezahlte Links entsprechend zu kennzeichnen
    • 2016: Fester Bestandteil der Google Webmaster Guidelines

    In den meisten Fällen wir die Kennzeichnung aber eingesetzt, um möglichen Abwertungen durch die Suchmaschinen zu entgehen.

    Kennzeichnung Sponsored Posts

    Wann sollte rel=nofollow auf alle Fälle zur Link Kennzeichnung genutzt werden?

    Es gibt 4 Hauptszenarien in denen es sich absolut empfiehlt die Links als rel=nofollow zu setzen.

    1. Wenn der Link auf nicht vertrauenswürdigen Content verweist
    2. Bei bezahlten Links
    3. Zur Festlegung wie Suchmaschinen Bots die die Seite durchsuchen
    4. Um sich vor Abwertungen durch Google, etc. zu schützen
    1.Nicht vertrauenswürdiger Content

    Es gibt viele Situationen, bei denen man nicht die volle Kontrolle über die Veröffentlichungen auf der eigenen Seite hat, wie zum Beispiel bei:

    • Blog Kommentaren
    • Diskussionen im Forum
    • Social Media Widgets

    In den aufgeführten Szenarien ist es mehr als empfehlenswert sicherzustellen, dass die Links alle mit rel=nofollow gekennzeichnet sind. Wer die Links nicht entsprechend kennzeichnet, spricht im Prinzip eine Einladung an Spamer aus und riskiert damit das mühsam erarbeitete Suchmaschinen-Ranking.

    2. Bezahlte Links

    Google ist mittlerweile dazu übergegangen Seiten abzustufen, die auf Bezahllinks verweisen und diese nicht als rel=nofollow kennzeichnen.

    Wenn du die folgenden Arten an Links auf deiner Seite hast, solltest du diese auf alle Fälle als rel=nofollow kennzeichnen.

    • Bezahlte Links
    • Affiliate Links
    • Anzeigen im Allgemeinen
    • Links die auf Pressemitteilungen auf anderen Seiten verweisen oder auf Texte die in ihrer Aufmachung diesen ähnlich sind

    Hierzu gibt es in den Google Webmaster Guidelines ausführlichere Infos.

    3. Vorgaben / Priorisierung wie Suchmaschinen die Webseiten durchsuchen

    Jeder Suchmaschinen Bot (auch der Googlebot) interagiert mit deiner Webseite – durch die Verwendung von rel=nofollow Links kann man diese Arbeit priorisieren.

    Es gibt Szenarien in denen es Beschränkungen gibt, wie viele Webseiten ein Crawler (Bot) aktiv durchsucht oder welche in denen es Sinn macht den Crawler direkt auf die „wichtigen“ Seiten zu lenken.

    Ein sehr stark vereinfachtes Beispiel zur Erklärung:

    Deine Webseite hat 100 Seiten, aber 90 davon sind für das Google Ranking uninteressant, da es sich um (für Google Inhaltsleere) Seiten wie Log In, Suchergebnisseiten, etc. handelt. In diesem Fall möchtest du auf alle Fälle, dass der Bot die übrigen 10 Seiten crawled und die „wichtigen“ Informationen erfasst.

    Wenn du nun die Links zu den 90 uninteressanten Seiten als rel=nofollow kennzeichnest, dann wird der Bot diese nicht durchsuchen und sich auf die verblieben 10 konzentrieren. Das priorisiert für die Bots diese 10 Seiten und damit den „wichtigen“ Content darauf!

    Das Szenario ist in der Tat ein bisschen weit hergeholt und spielt häufig keine große Rolle, es kann aber Umstände geben, gerade mit Bots die nicht so gut bekannt sind wie der von Google, in dem das durchaus eine Rolle spielen kann.

    4. Schutz vor Abwertung in den Suchmaschinenergebnissen

    Wahrscheinlich ist für viele der Hauptgrund rel=nofollow zu nutzen, um sich vor möglichen Abwertungen in den Suchergebnissen zu schützen. Dabei gibt es eine Reihe von Fällen wo diese Abhängigkeit direkt besteht, z.B. um einige (nicht alle) zu nennen in folgenden Fällen:

    • Bezahlte Links werde nicht mit rel=nofollow gekennzeichnet? – Das Ranking deiner Seite wird durch Google heruntergesetzt.
    • Nicht Kennzeichnung von fragwürdigen Links mit rel=nofollow? – Das Ranking deiner Seite könnte durch Google heruntergesetzt werden.
    • Verlinkung zu Pressemitteilungen werden nicht mit rel=nofollow gekennzeichnet? – Das Ranking deiner Seite könnte durch Google heruntergesetzt werden.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass rel=nofollow ein Spamschutz ist – funktional. In der menschlichen Wahrnehmung ist es aber auch ein Schutz vor Herabstufung in Suchmaschinenergebnissen. Das führt dazu, dass es im Zweifel – und in Deutschland in allen sponsored posts, etc. – immer das richtige ist, den Link als rel=nofollow zu setzen. Lieber einen Link zu viel auf nofollow setzen, als ein unnötiges Risiko einzugehen.

  • Wann brauche ich als Blogger ein Impressum?

    Bei der täglichen Recherche fällt auf, dass nicht jeder Blog auch ein Impressum hat, dieses unvollständig ist oder aber sehr schwer auffindbar. Das ist manchmal  völlig gerechtfertigt, in den meisten Fällen aber nicht. Oftmals hört man, dass Blogger es als unangenehm empfinden ihre persönlichen Daten für alle öffentlich und einsehbar zu machen  – was natürlich verständlich ist, meistens aber unumgänglich. Wir erkören dir in diesem Beitrag, wann du eines brauchst und wie du es richtig erstellst und platzierst.

    GRÜNDE FÜR EIN IMPRESSUM

    Das Telemediengesetz besagt, dass Blogs ein Impressum immer dann brauchen, wenn sie nicht rein privater Natur sind. Ist dein Blog also nicht durch ein Passwort geschützt und daher nur für ausgewählte Leute, wie beispielsweise Familie und Freunde sichtbar, betreibst du ihn für die öffentliche Masse und daher im Sinne der Geschäftsmäßigkeit. Selbiges gilt, wenn du Werbebanner hast, Produktlinks einfügst oder nur Empfehlungen aussprichst. Für sämtliche öffentliche Inhalte, also auch deinen Blog, wird ein Ansprechpartner gefordert, der für die Inhalte auf einer Seite verantwortlich ist und daher im Impressum erwähnt werden muss, mitsamt seiner Kontaktdaten.

    Impressum-für-Nlog-2

    WELCHE ANGABEN BRAUCHT DEIN IMPRESSUM?
    1. Dein Vor- und Nachname
    2. Deine vollständige Anschrift
    3. Deine gültige E-Mail Adresse

    Ist dein Blog als Kleinunternehmen angemeldet, sollte ebenso eine USt-Identifikationsnummer eingefügt werden.

    FOLGEN BEI NICHT-ANGABE

    Gibst du kein Impressum an, so begehst du eine Ordnungswidrigkeit, indem du gegen die allgemeine Informationspflicht verstößt. Hierfür kannst du mit einem Bußgeld bestraft werden und musst gegebenenfalls zuzüglich noch Schadensersatz leisten. Um dies zu umgehen und auf der sicheren Seite zu sein, solltest du also einfach aus präventiven Gründen in jedem Fall eines für deinen Blog anlegen.

    NÜTZLICHE INFOS
    • Das Impressum muss von überall gleichermaßen erreichbar und sichtbar sein
    • Die Formulierung „Auf Anfrage“ ist nicht gestattet, die Angaben müssen direkt getätigt werden
    • Deine Daten als Bilddatei oder PDF einzubinden ist ebenfalls verboten, da diese direkt erkennbar sein müssen
    • Hier kannst du schnell dein rechtsgültiges Impressum erstellen und übernehmen

    Anmerkung: alle Artikel und darin enthaltenen Hinweise beziehen sich immer auf den den Zeitpunkt der Erstellung und stellen keine Rechtsberatung dar – rechtliche Regelungen können sich ändern und werden nicht notwendigerweise upgedatet.

  • KENNZEICHNUNG VON WERBUNG AUF YOUTUBE

    Neben Facebook, Instagram und Co. ist Youtube mit über einer Milliarde Nutzer eine der wichtigsten Plattformen für digitales Influencer-Marketing – wenn nicht sogar DIE wichtigste. Hier werden nämlich täglich Inhalte mit einer Gesamtdauer von mehreren hundert Millionen Stunden wiedergegeben und Views in Milliardenhöhe generiert. Falls ihr selber keinen Kanal habt, kennt Ihr sicherlich jemanden der einen YouTube Kanal aufbaut.

    TUTORIALS AUF YOUTUBE – IST DAS WERBUNG?

    Ein beliebtes Videoformat auf YouTube sind Tutorials, die es wohl für Leistungen und Produkte aller Art zu geben scheint. Genauso wie ein Blogbeitrag, können diese Videos Werbung darstellen. Daher müssen sie laut §58 Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrag entsprechend gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund hat die Landesmedienanstalt hierzu im Jahr 2015 einen Leitfaden entwickelt. Dieser Leitfaden hilft YouTubern dabei, dies regelkonform zu tun. Die wichtigsten Punkte möchten wir heute nochmal für dich zusammenfassen.

    „Darf ich das? wie darf ich das?“

    YouTuber verdienen teilweise einen Haufen Geld mit ihren Postings, weshalb ihnen eine beständiges Publikum wichtig ist. Um dieses nicht mit Werbung zu vergraulen, verzichten viele auf eine transparente Kennzeichnung. Allerdings oftmals ohne sich im Klaren darüber zu sein, dass sie dafür bestraft werden könnten. Um also einem Bußgeld wegen Schleichwerbung zu entgehen, ist es wichtig zu wissen, was überhaupt alles wie gekennzeichnet werden muss. Der Leitfaden deckt  das Thema umfassend ab und kann hier heruntergeladen werden.

    Entscheidend zu wissen ist, dass eine Kennzeichnung nicht notwendig ist, sofern ein Produkt aus eigener Tasche bezahlt wurde und mit der eigenen, neutralen Meinung vorgestellt wird. Den Kauf sollte man im besten Fall auch noch im Nachhinein nachweisen können, deshalb ist es empfehlenswert, den Rechnungsbeleg nach dem Kauf eine Weile aufzubewahren.

    Handelt es sich allerdings um ein sponsored product, das im Auftrag eines Unternehmens bewusst positiv vorgestellt wird, ist eine offensichtliche Kennzeichnung in jedem Fall Pflicht. Dies gilt auch für Dienstleistungen, wie beispielsweise Flüge und Hotels. Um zu verdeutlichen, dass es sich um Werbung handelt, gibt es zwei Varianten.

    Kennzeichnung des product placements

    Variante A: Hier handelt es sich um eine simple Einblendung des Wortes „Werbung“ – und zwar jedes Mal, wenn das Produkt dargestellt wird. Alternativ kann man am Anfang des Videos mündlich (und schriftlich) darauf hinweisen, dass dieses Produkt von einem Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Geht es bei deinem Video ausschließlich um das Produkt, sollte durchgehend der Begriff „Dauerwerbung“ oder „Werbevideo“ eingeblendet werden.

    Variante B: Um einer Kennzeichnung zu entgehen, kann man das Video so gestalten, dass es hauptsächlich aus redaktionellen Inhalten – also Erzählungen – besteht. Das Produkt ist dann nicht mehr der Hauptinhalt, sondern wird in die Geschichten eingebettet. Hier ist allerdings der Wert der Ware maßgeblich. Dies ist ohne Kennzeichnung nur möglich, wenn das Produkt bzw. die Gegenleistung weniger als 1.000€ wert ist.

    Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, wir möchten euch nur einen ersten Input liefern, worauf bei Werbung auf YouTube zu achten ist. Der Beitrag bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlilchung gültigen Regeln.